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Hinweise aus unserer Castingredaktion

Update vom 06.12.2018

Derzeit auspassen: Firma aus Berlin und eine weitere Firma aus den Niederlanden sind aktiv, bereits unter vielen anderen Namen bekannt.

Eine Einladung zum Casting in ein Hotel kommt über Facebook.

Mittlerweile hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht reformiert.

https://www.test.de/wwwmodels-weekde-Das-Geschaeft-mit-dem-Model-Traum-1714123-0/

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die Lorraine Media GmbH Klage auf Unterlassung eingereicht. Die Lorraine Media GmbH betreibt die Plattform Modelsweek.

http://www.vzhh.de/presse/371126/wer-sich-zeigt-wird-abgezockt.aspx

 

https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/modelsweek-kuendigen/

Überteuerte Gebühren:
Mit Erstaunen mussten wir feststellen, dass es Internetpräsentationen gibt, die für eine Setcard-Erstellung bis zu 700,00 Euro verlangen. Die AGB`s waren leer! Firmen sind verpflichtet, Ihre AGB´s zu veröffentlichen.

Vorsicht kostenlose Anmeldung:
Es gibt eine Vielzahl von Castingseiten, die alle von einem Anbieter stammen. Gerne werden diese Seiten über Google Adwords beworben. Der Trick ist das Angebot einer kostenlosen Registrierung. "Hier geht’s zur Karriere", "Chance deines Lebens" oder "8000 Modells gesucht" - Sprüche, die zu einer vorerst kostenlosen Registrierung verführen sollen. Nach der Registrierung folgt meist eine Einladung zum Casting. Beim Casting regnet es dann womöglich Komplimente. Aber...Ihre Fotos? Zu schlecht! Meist sitzt dann aber im Nebenzimmer bereits der Fotograf. Vorsicht bei Vertrag für Fotoaufnahmen oder eine überteuerte Aufnahme in die Kartei.
Spätestens beim Einladungsschreiben genau nachhaken, in welchem Auftrag und für welche Sendung gecastet wird.

Teures Geld für Modelagentur:
Haben Sie bei einer Modellvermittlungsagentur teures Geld für Setkarten oder Mappen bezahlt, können Sie das Geld zurückverlangen.
Wer einer Modellvermittlungsagentur auf Verlangen im voraus Geld für die Anfertigung einer sogenannten Casting-Mappe zahlt, kann den Betrag zurückverlangen.
AG Bremen 1998-05-14 10c 053/98 Rechtsbereich/Normen:BGB
Ein Unternehmen hatte hohe Verdienstmöglichkeiten für Modelle versprochen, bei der Bewerbung aber Geld im voraus für die Anfertigung einer Fotomappe verlangt. Das AG Bremen entschied, ein solcher Vertrag verstoße gegen die Arbeitsvermittlungsverordnung und sei deshalb nichtig. Das auf einen nichtigen Betrag hin gezahlte Geld könne aber ohne weiteres zurückgefordert werden, da die Zahlung dann "ohne Rechtsgrund" erfolgt sei.

Augen auf auch bei Agenturen welche mit der Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit werben. Diese Erlaubnis ist schon seit einigen Jahren abgeschafft worden.

Vorsicht bei Gebühren:
Grundsätzlich: Gebühren, die im Rahmen der Kostendeckung liegen, sind gestattet.
Aber: das Verhältnis muss stimmen.
Also prüfen: Leistungen, Referenzen, Partnerfirmen

Casting in Hotels:
Bitte genau prüfen! Da tummeln sich immer noch Anbieter! Frage:
im Auftrag von welcher Produktionsfirma wird das Casting veranstaltet?
Produktionsfirma notieren und ggfls. anrufen.

Vorsicht mit Wartelisten:
Sie wurden von einer Firma auf eine Warteliste gesetzt für eine Castingeinladung?
Dann warten Sie auf die Gebühren! Seriöse Agenturen arbeiten nicht mit Wartelisten.

Bei Anruf Casting?:
Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen!
Nur Mut und genau nachhaken!
Auch hier die Frage: im Auftrag von welcher Produktionsfirma wird das Casting
veranstaltet? Produktionsfirma notieren und ggfls. anrufen.

Castingagenturen, die eine stattliche Aufnahmegebühr verlangen, welche über den Rahmen der Kostendeckung weit hinausgeht, sind unseriös. Gebühren die im Rahmen der Kostendeckung liegen, sind nach der Richtlinie der Bundesanstalt für Arbeit jedoch zulässig.
Zu beachten sei, dass diese Gebühr für Probefotos, Karteiaufnahme und Anmeldeformalitäten bei maximal 60,00 Euro liegen sollte.
Werden bei einem Casting Fotoaufnahmen gemacht, sind Gebühren dafür nicht üblich. Merke: Ein Casting ist wie ein Vorstellungsgespräch zu behandeln, welches so auch nach den Anforderungen des BGB gesetzlich geschützt ist. 
 
Auch für junge Musiktalente gilt: Vorsicht bei Einladungen, bei denen angeblich eine CD produziert wird. Nicht zuletzt wartet manchmal eine teure CD-Aufnahme. Vermarktet wird die dann bestimmt nicht.
Seriöse Agenturen versprechen nicht das Blaue vom Himmel und können grundsätzlich Kooperationsfirmen und auch Referenzen nachweisen.

Seriöse Agenturen schalten nur in Ausnahmen Werbe- bzw. Kleinanzeigen. Vorsicht also bei Anzeigen, welche in den Printmedien regelmässig erscheinen.

Vorsicht geboten ist bei Einladungen zu Castings ohne konkreten Anlass!
Besser dann telefonisch nachfragen, in welchem Auftrag . Auch sollte man nachfragen, ob das Casting mit Kosten verbunden ist. Wenn Kosten entstehen, gar nicht erst hingehen!
 

Benachrichtigen Sie uns bitte, wenn Ihnen eine Agentur unseriös erscheint: sei es in Tageszeitungen, auf Veranstaltungen oder auch im Internet.

Wir werden Ihren Hinweis auf jeden Fall verfolgen. E-mail an info(at)castingpartner.de

 

 

 

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