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Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vermittlung über die CP Agentur

Kostenlose Registrierung für professionelle Schauspieler/ innen mit projektbezogener Vermittlung über die CP Agentur Ulla Jürgensen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Geschäftsbeziehungen mit der CP Agentur Ulla Jürgensen, wobei die AGB’s ausschließlich gelten. Die AGB`s werden vom Schauspieler bei der Registrierung anerkannt.
Das Angebot richtet sich an Schauspieler/innen mit professioneller Schauspielausbildung und ausreichend Kameraerfahrung. Die Schauspieler/innen nutzen das Angebot der CP Agentur, um für geeignete Rollen bei Castern und Produktionsfirmen, Regisseuren oder Produzenten vorgeschlagen bzw. um für die Besetzung einer Rolle bei der CP Agentur angefragt werden zu können und um von der CP Agentur bei den auftraggebenden Produktionsfirmen vertreten zu werden.  Die Schauspieler/innen sollten nach Möglichkeit nicht bereits von einer anderen Schauspiel/Managementagentur vertreten werden.

§ 2 Vertragsgegenstand
Die CP Agentur stellt eine Datenbank zur Verfügung, die über eine Schnittstelle mit cp-agentur.de verbunden ist. Der Schauspieler registriert sich in der Datenbank der CP Agentur. Der Schauspieler sollte auch seine Fotos in den entsprechenden Größen und Formaten in die Datenbank hochladen und einen Link zu einem aktuellen Demoband eingeben. Der Schauspieler erhält ein Login zu seinem Schauspieleraccount. Mit einem von der CP Agentur geprüften u. freigeschalteten Account wird der Schauspieler über einen geschützten Loginbereich (Schauspielerpool, nicht öffentlich) für Film-/TV-u. Werbeproduktionen für die Caster für deren Besetzungen präsentiert. Ausserdem wird die CP Agentur das eingestellte Material für eine projektbezogene Vermittlung nutzen. Die CP Agentur behält sich das Recht vor, den Schauspieler auch über cp-agentur.de öffentlich zu präsentieren.

§ 3 Vom Schauspieler zur Verfügung gestellte Informationen
Die CP Agentur wird alle vom Schauspieler zur Verfügung gestellten Informationen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln und wird solche Daten nur für vertraglich Zwecke nutzen oder zugänglich machen. Die CP Agentur unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung des vertragsgegenständlichen Leistungsangebots notwendig ist.
Der Schauspieler ist damit einverstanden, dass seine Daten von der CP Agentur gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Schauspieler und des Zwecks des vertragsgegenständlichen Leistungsangebots notwendig ist.

§ 4 Volljährigkeit
Wenn der Schauspieler noch minderjährig ist, muss sich der Schauspieler von einem Erziehungsberechtigten eine Erlaubnis zum Vertragsabschluss einholen.

§ 5 Nutzungsrechte
Der Schauspieler überträgt die Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Bildern und Daten der CP Agentur und ist mit der Übertragung der Nutzungsrechte an die CP Agentur einverstanden. Er erklärt, dass diese authentisch sind, zu seiner Person gehören und frei für Vermittlungs- u. Präsentationszwecke zur Verfügung stehen. Er erklärt weiterhin, dass keine Rechte Dritter in welcher Form auch immer daran bestehen. Von abredewidrig dennoch bestehenden Ansprüchen Dritter stellt der Schauspieler die CP Agentur frei.

§ 6 Vertragsverhältnis/Vertragsdauer/Kündigung
Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung eines Accounts.
Das Vertragsverhältnis mit der CP Agentur beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Daten freigeschaltet wurden. Die CP Agentur behält sich das Recht vor, die Freischaltung gegebenenfalls abzulehnen. Der Schauspieler kann jederzeit den Vertrag per Mail kündigen. Die CP Agentur wird daraufhin den Account löschen. Die CP Agentur behält sich das Recht vor, den Account ohne Angabe von Gründen, insbesondere wegen der Angabe von falschen Daten oder nicht ausreichender Qualität jederzeit zu löschen.

§ 7 Nutzungsentgelt
Es entstehen weder für den Schauspieler noch für den Caster Nutzungsentgelte.

§ 8 Leistungen
Die CP Agentur stellt die technischen Voraussetzungen/Datenbank bereit. Die CP Agentur informiert den Schauspieler über entsprechende Anfragen der Caster oder Produktionsfirmen. Der Schauspieler überträgt die Gagenverhandlung der CP Agentur in gegenseitigem Einvernehmen über die Höhe der auszuhandelnden Gage. Der Schauspieler überlässt der Agentur bei der jeweiligen Produktionsfirma einen Verhandlungsspielraum der auszuzahlenden Gagen nach oben sowie nach unten.
Sollte es sich um ein interessantes Einstiegsprojekt handeln, hat die Agentur die Möglichkeit, eine für beide Seiten akzeptable Pauschalsumme mit den jeweiligen Produktionsfirmen auszuhandeln.

§ 9 Provisionszahlungen des Schauspieler
Eine Provision wird bei erfolgreicher Vermittlung an die CP Agentur fällig. Die Provisionszahlungen an die CP Agentur von Seiten des Schauspielers werden wie folgt festgesetzt:

Die Agentur erhält pro Drehtag 11,76 % der Bruttogage bei Film- und Fernsehproduktionen zusätzlich der gesetzl. MwSt.
Die Agentur erhält ggfls. bei Vermittlung von Werbespots 20% der Bruttogage zusätzlich der gesetzl. MwSt. Die Auszahlung der Gage erfolgt über die Produktionsfirma an den Schauspieler.
Die Provisionszahlung von Seiten des Schauspielers an die Agentur wird sofort nach Erhalt seiner Gage fällig. Spätestens sollte nach 14 Tagen die Provisionszahlung auf dem Geschäftskonto der Agentur eingegangen sein.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht ein Anspruch auf die Zahlung der Vermittlungsprovision, soweit das Arbeitsverhältnis über die CP Agentur vermittelt, eingeleitet und so vorbereitet wurde, dass die Vertragsbeziehungen im Wesentlichen festliegen und nur noch die abschließenden Erklärungen ausstehen und der Abschluss innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Agenturvertrages erfolgt.
Ebenfalls besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Anspruch auf Provisionszahlung, wenn in der Zeit des Vertragsverhältnisses mit der CP Agentur ein Engagement für den Schauspieler zustande kam, das sich über die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses erstreckt.

§ 10 Pflichten des Schauspieler
Jeder Schauspieler ist verpflichtet, seinen Account zu bearbeiten und diesen auf dem neuesten Stand zu halten.
Der Schauspieler ist verpflichtet, einen Link zu einem Videostream seines Demobandes anzugeben, z.B. Link zu seiner Homepage mit Video oder bei  o.ä.
Der Schauspieler ist verpflichtet, Farbfotos in die Datenbank einzustellen. S/W-Fotos werden nicht akzeptiert.
Der Schauspieler darf keine Mehrfacheinträge vornehmen. Mehrfacheinträge führen zu einer unwiderruflichen Gesamtsperrung aller eingerichteten Accounts.
Bei einer vorsätzlichen Einstellung personenbezogener Falschangaben behalten wir uns das Recht auf Strafverfolgung vor.
Die Logindaten (Username und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 11 Rechtshinweise
Alle in unseren Internetseiten (www.castingpartner.de und www.cp-agentur.de ) enthaltenen Angaben und Informationen wurden von CastingPartner / CP Agentur oder Dritten sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt CastingPartner / CP Agentur keine Haftung. Für Internetseiten Dritter, auf die castingpartner.de oder www.cp-agentur.de durch Verlinkung verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. CastingPartner / CP Agentur ist für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich.
Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch seitens des Schauspieler auf die Bereitstellung der Daten.
Die CP Agentur kann jederzeit sein Angebot löschen bzw. die Daten vom Server nehmen.

§ 12 Kenntnisnahme von Daten durch Dritte
Dem Schauspieler ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Schauspieler in Kauf. Ebenso übernimmt die CP Agentur keine Garantie dafür, dass die Daten trotz sorgfältiger Auswahl der Kontaktpersonen und Diskretion, nicht doch über Umwege an Dritte geraten.
 
§ 13 Haftung
Bei Zustandekommen einer Vermittlung haftet ausschließlich der Kunde für die Erfüllung des Vertrages mit der entsprechenden Produktionsfirma.
Die CP Agentur haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt und/oder sonstige Schäden, insbesondere Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere bedingt durch Computerviren oder Serverausfall. Bei Ausfall und Unterbrechungen der Datenübermittlung wird sich die CP Agentur umgehend bemühen, eine Fehlerbeseitigung vorzunehmen.
Eine Haftung von der CP Agentur wegen etwaigem Datenmissbrauch durch Dritte ist ausgeschlossen.

§ 14 Newsletterversand
Die CP Agentur arbeitet zusammen mit der Castingagentur und dem Castingnetzwerk www.castingpartner.de. Der Schauspieler erklärt sich damit einverstanden, dass CastingPartner bzw. die CP Agentur ihn über dessen bekannt gegebene E-Mailadresse über Schauspieler-Gesuche seitens der CP Agentur und Neuigkeiten aus der Castingagentur CastingPartner und dem Castingnetzwerk informiert. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.

§ 15 Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln. Für die von der CP Agentur auf der Grundlage dieser AGB’s abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgegeben wird.

 

 

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